WEG
Wohnungseigentums-
verwaltung 2024
Im Geschäftsjahr 2024 setzte unsere WEG-Verwaltung ihre erfolgreiche Arbeit fort, indem sie wie im Vorjahr mit einem engagierten Team, bestehend aus vier zertifizierten VerwalterInnen und drei Backoffice-MitarbeiterInnen, zusammenarbeitete.
Diese stabile Teamstruktur ermöglichte es uns, alle Jahresabrechnungen der Gemeinschaften der Wohnungseigentümer erfolgreich abzuschließen und die entsprechenden Entlastungen zu erhalten.
Eine Umsetzung der in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse konnte in den meisten Fällen zeitnah erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse bezüglich größerer Sanierungen oder Modernisierungen von Liegenschaften, welche oft nur mit Hilfe von Sondervorschüssen durch die EigentümerInnen durchgeführt werden konnten. Hierfür wurden bei Bedarf externe Berater hinzugezogen, um die bestmögliche Betreuung zu garantieren.
Zu Beginn des Jahres konnte ein Rahmenvertrag mit der Firma AS Bodensee abgeschlossen werden, um für die Objekte die bestmögliche und kostengünstigste Betreuung der Aufzüge zu erreichen. Die zu fällenden Beschlüsse der Eigentümergemeinschaften wurden in den Versammlungen 2024 gefasst. Die Umstellung erfolgt gemäß der Kündigungsfristen der bisherigen Wartungsfirmen.
Im Oktober 2024 trat eine bedeutende gesetzliche Änderung in Kraft: Der Gesetzgeber hat Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme anerkannt. Dies bedeutet, dass Anträge auf Installationen von Balkonkraftwerken in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) nicht mehr ohne Weiteres abgelehnt werden können.
Diese Neuerung erleichtert es Eigentümern, ihre Wohnungen mit umweltfreundlicher Stromerzeugung auszustatten.
In Zukunft müssen Eigentümerversammlungen Anträge auf die Installation von Balkonkraftwerken wohlwollend prüfen und können diese nur noch aus wichtigen, sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen.
Im Jahr 2024 erhielten wir zahlreiche neue Verwaltungsanfragen von Eigentümergemeinschaften. Diese haben wir sorgfältig geprüft und die Objekte vor Ort besichtigt, um maßgeschneiderte Verwaltungsangebote zu unterbreiten.
Durch diese proaktive Herangehensweise konnten wir ab dem Jahr 2025 sieben neue WEG-Objekte mit knapp 80 Wohneinheiten in unser Portfolio aufnehmen. Die sieben Liegenschaften beinhalten zwei Liegenschaften aus der eigenen Bauträgertätigkeit.
Eine weitere Neuerung in unserer Verwaltungstätigkeit ist die hybride bzw. digitale Durchführung von Eigentümerversammlungen. Dies ermöglicht es unseren Kunden, bequem von zuhause aus an den Versammlungen teilzunehmen.
Für große Versammlungen setzen wir unser VoteWorks System ein, welches die elektronische Abstimmung mit Abstimmgeräten ermöglicht und somit den Abstimmungsprozess effizient und transparent gestaltet.